Ein Testament und das Vererben wollen immer gut bedacht sein. Denn die Erbfolge ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dieses besagt, dass zuerst die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen haben. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt. Hierzu gehören z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gelten Sonderrechte.
Wenn der Erblasser seinen Nachlass später nach seinen eigenen Vorstellungen verteilen möchte, so ist das Verfassen eines Testaments oder ein Erbvertrag erforderlich. Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein unter notarieller Aufsicht erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann aber Unklarheiten und Unsicherheiten vermeiden.
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