Ein Trauerfall trifft uns meist unvermittelt oder nach einer oft langen Leidenszeit. Dennoch sind in einem solchen Fall einige erste Schritte unumgänglich. Damit Sie nicht unvorbereitet vor dieser Aufgabe stehen, möchten wir Ihnen hier Ratschläge für die notwendige Vorgehensweise geben.
Wenn jemand zu Hause verstorben ist, so ist unmittelbar der Hausarzt oder der Ärztliche Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 zu benachrichtigen. Dessen Aufgabe ist es, den Tod festzustellen und den notwendigen Totenschein auszustellen. Das Gleiche geschieht in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz ebenfalls durch einen Arzt.
Im Anschluss daran können Sie uns vom Bestattungsinstitut Stefan Pradl verständigen. Bevor Sie uns hinzuziehen, sollten Sie allerdings prüfen, ob der Verstorbene Vorkehrungen, wie beispielsweise mit einem Bestattungsvorsorgevertrag, getroffen hat. Ist das der Fall, so ist der im Vertrag bestimmte Bestatter zu benachrichtigen und mit diesem alles Weitere zu regeln.
Sind diese ersten Schritte bewältigt, ist anschließend das für den Verstorbenen zuständige Standesamt beziehungsweise Einwohnermeldeamt zu informieren. Dort wird dann anhand des Totenscheins die notwendige Sterbeurkunde ausgestellt. Wobei wir vom Bestattungsinstitut Pradl diese Formalitäten bereits für Sie übernehmen und Sie damit entlasten können.
Sollten Sie uns mit dieser Aufgabe betrauen, benötigen wir hierfür folgende Unterlagen des Verstorbenen:
sowie
An was Sie ebenfalls denken sollten, sind die die Versicherungen sowie die dazugehörigen Unterlagen. Hierzu gehören dann auch:
Zudem sollten immer folgende Fragen geklärt sein: